AKTUELLES:
Abitur für "Nichtschüler"Voraussetzungen für die Teilnahme
Vorausgesetzt wird grundsätzlich neben einer guten Allgemeinbildung und dem Entschluss, sich mit den anthroposophischen Grundlagen der Waldorfpädagogik zu befassen, ein pädagogisches Hochschulstudium mit mindestens dem ersten Staatsexamen oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine entsprechende Berufsausbildung in mindestens einem für den späteren Unterricht relevanten Fach.Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, ob die individuellen Voraussetzungen trotzdem ausreichen. Hintergrund hierfür sind die Lehrgenehmigungsverfahren in den einzelnen Bundesländern: Sobald Sie als eine Lehrerin/als ein Lehrer an einer Freien (Waldorf-) Schule eingestellt werden, muss die Schule für Sie bei der jeweiligen staatlichen Landesschulbehörde eine Lehrgenehmigung beantragen. Dieses Lehrgenehmigungsverfahren ist in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich geregelt. Deswegen kann es sein, dass die Erteilung einer Lehrgenehmigung in einigen Bundesländern möglich ist, auch wenn die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen, sondern andere verwertbare Qualifikationen. Dies ist im Einzelfall, ggf. unter Einbeziehung der beiden Justitiare des Bundes der Freien Waldorfschulen, die sich mit der Lehrgenehmigungspraxis der einzelnen Bundesländer auch im Detail auskennen, zu klären.










