Der zweite Wert: der andere Mensch

Aber halt! Alle Anderen? Da ist ja plötzlich der andere Mensch dort drüben, ganz zu schweigen von der Gruppe. Und diese Anderen sind offenbar ganz anders als ich selbst. Und schon wird der zweite Wert der „Grundlagen“ bewusst: Der andere Mensch ist ein Wert in sich selbst. Also werde ich sie/ihn jetzt kennenlernen, und zwar besser als zuvor. Auf gute Art und Weise werde ich sie/ihn anhören und anschauen, und damit ich ganz sicher bin, dass ich richtig zugehört habe, werde ich - manchmal – sinngemäß wiederholen, was sie/er gesagt hat, bis die/der Andere sagt: „Ja, ich fühle mich verstanden“.
Mit diesem zweiten Wert beginnen die „Allgemeinen Menschenrechte“. Das Recht darauf, ein Mensch zu sein, fällt nicht vom Himmel, es muss geschaffen werden. Durch wen? Durch einen Menschen. Für wen? Für die anderen Menschen. Wenn wir dieses Recht nicht gegenseitig verwirklichen, bleibt es Papier. Dieser Satz gilt grundsätzlich, also für jede Gesellschaft. Besonders aber gilt er für das Berufsfeld der Erziehung. Die ErzieherInnen sind die Vorkämpfer der Menschenrechte. Sie sind es immer schon gewesen. Ich erinnere an Lessing und seine „Erziehung des Menschengeschlechts“.
Dies ist der zweite Wert.

Wie kann ich prüfen, ob ich ihn verwirklicht habe? Ich frage mich nach jeder Sitzung: Was habe ich heute von diesem Menschen kennengelernt? Falls die Antwort lautet: “Nichts“, dann beschließe ich: Morgen werde ich diesen Menschen durch den Tag begleiten, damit ich ihn kennenlerne. In der Kultur der Indianer heißt es so: „Urteile über einen Menschen erst dann, wenn du sechs Meilen in seinen Mokassins gelaufen bist“.